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Pflegegrad und Altenpflege

Pflegegrad und Altenpflege

Drei-Schritte-Weg zur Beantragung der Pflegeleistungen

Knapp 4 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause und im Heim gepflegt. Immer mehr von Ihnen sind sogar auf die private 24-Stunden-Pflege angewiesen. Dass man lieber zu Hause betreut werden möchte, braucht man wohl niemanden zu überzeugen. Das Sprichwort alte Bäume sollte man nicht verpflanzen scheint aktuell zu sein. Gesundheit geht vor und sobald Sie sehen, dass alltägliche Tätigkeiten immer schwerer fallen, dann zögern Sie nicht und treffen Sie die einzig richtige Entscheidung.

Das ganze Verfahren zum Erhalt des Pflegegrades könnte man als Drei-Schritte-Weg bezeichnen:

  1. Antragstellung auf Leistungen und Pflegegeld bei Ihrer Krankenkasse
  2. Pflegebegutachtung von den Fachleute des Medizinischen Dienstes (MD)
  3. Zuweisung des Pflegegrades von Ihrer Krankenkasse

 

 

Der erste Schritt – die Antragstellung

 

Den Erstantrag auf Pflegegrad sollen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angeschlossen. Es reicht wenn Sie das telefonisch anmelden, oder falls Sie eine schriftliche Bestätigung in der Hand haben wollen, können Sie auch einen formlosen Antrag per Brief bei der Pflegekasse stellen. Denken Sie bitte daran, dass Sie allgemein Pflegeleistungen beantragen – nicht einen bestimmten Pflegegrad und bei genehmigtem Pflegegrad erhalten Sie alle Leistungen rückwirkend ab Antragstellung gewährt.

 

Erhöhung des Pflegrades

 

Bitte nicht vergessen, dass man alle sechs Monate den Antrag auf Erhöhung des Pflegrades  (Verschlimmerungsantrag) stellen kann, immer wenn sich der Gesundheitszustand unserer Senioren geändert hat – z.B. man hat bemerkt, dass die Demenz von leichter (Pflegegrad 1) bis zur fortgeschrittenen gestiegen ist (Pflegegrad 3) – mehr Information über die Demenz können Sie bald auf unserer Webseite finden. Eine Höherstufung des Pflegegrades darf sowohl direkt von den Pflegebedürftigen als auch von den gesetzlichen Betreuern beantragt werden.

 

Pflegebegutachtung von den Fachleute des Medizinischen Dienstes

 

Nach der ersten oder erneuten Antragstellung werden Ihre Pflegebedürftigen immer zu Hause von den Begutachter und Begutachterinnen des Medizinischen Dienstes besucht. Wie sollte man sich auf die Pflegebegutachtung durch die Fachleute des MD vorbereiten, haben wir für Sie in unserem nächsten Artikel zusammengefasst. Zur Einstufung verwenden die Vertreter des MD ein umfassendes Begutachtungsverfahren, in dem sie kurz gesagt feststellen, was die zu betreuende Person noch alleine machen kann und in welchen Bereichen Hilfe braucht.  Entscheidet bleibt die Summe der von den Begutachter zugewiesenen Punkte – die erstreckt sich  von 1 bis 100.

 

 

Pflegegrad 1: 12,5 – <27 Punkte ergeben geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2: 27 – <47,5 Punkte ergeben erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3: 47,5 – <70 Punkte ergeben schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4: 70 – <90 Punkte ergeben schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5: 90 – 100 Punkte

 

sind charakteristisch für schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

 

Wie man sieht, je mehr Punkte Ihnen zugewiesen werden, desto größer ist der Umfang der gesetzlichen Ihnen zu Verfügung stehenden Alten- und Krankenpflege. Außer Pflegeleistungen können Sie ab Pflegegrad 2 auch das Pflegegeld beziehen.

 

Wie lange muss man auf die Zuerkennung des Pflegegrades warten?  

 

Nach dem Besuch sollten Sie einen zugewiesenen Pflegegrad mit dem Entschluss von Ihrer Krankenkasse erhalten – die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist beträgt 25 Tage und kann in manchen Fällen (z.B.  Aufenthalt im Krankenhaus) bis eine Woche durchgeführt werden.

Sowohl Pflegeleistungen als auch die zugewiesenen Finanzmittel können zu der besseren Seniorenbetreuung beitragen, sodass die Familie die Betreuungskosten deutlich senken und den Hilfeumfang z.B. um die sog. Rund-um-die-Uhr-Betreuung erweitern kann. Die häusliche 24-Stunden-Pflege mit qualifizierten und erfahrenen Betreuungskräften – meistens aus Polen, die ihre Liebsten im Rentenalter betreuen, pflegen und bekochen und vor allem den ganzen Tag mit Geduld und Herzlichkeit begleiten, scheint als erwägenswerte Lösung zu sein.

Ein Angebot, das Ihnen Einblick in die Leistungen unserer Betreuer und Betreuerinnen ermöglicht finden Sie hier. Auf Ihre Anfrage freuen wir uns voraus!

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