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Essen auf Rädern

Essen auf Rädern

Mit diesem Artikel möchten wir Sie mit dem Thema der Auslieferung der fertigen Mahlzeiten vertraut machen. Potentielle Pflegende, wie zum Beispiel Senioren, sollen sich das Bild von angebotenen Leistungen beizeiten und nicht erst in akuter Notlage machen. Da das Angebot ziemlich groß ist, haben wir für Sie hilfreiche Tipps zusammengefasst.

Die in Deutschland seit Beginn der 1960-er angebotene Dienstleistung wird immer mehr populär. Man kann sagen, dass sich diese Leistung bewährt hat. Diese Feststellung bezeugen Zahlen der Bezieher von Essen auf Rädern die zwischen 320 000 und 325 000 schwanken. Wie alles hat das seine Vor- und Nachteile aber die Möglichkeit eine warme herzhafte Mahlzeit in eigener Häuslichkeit genießen zu können ist ein sehr wichtiger Faktor bei der Entscheidung für häusliche Pflege der älteren bewegungseingeschränkten Menschen. Der Weg zum Einkaufen und das Tragen der Tüten werden dadurch Ihnen gespart.

 

Bevor Sie sich entscheiden

 

Bevor Sie Ihre Wahl treffen und konkreten Anbieter beauftragen, lassen Sie sich vorneweg beraten. Die Mundpropaganda und nicht die Internetsuche scheint hier ratsam zu sein. Fragen Sie Ihre Freunde oder Bekannten, die vielleicht seit Jahren mit fertiggebrachtem Essen Erfahrungen sammeln. Zum einen sagen sie Ihnen, ob es überhaupt schmeckt, und zum anderen erfahren Sie die Einzelheiten. Dadurch sparen Sie Ihre Zeit und Sie haben eine reale Auswertung Ihrer Altersgenossen. Darüber hinaus können Sie Informationen in städtischen Einrichtungen wie Seniorenbüros oder den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, Pflegeberatungsstellen und -Stützpunkte, Kirchengemeinden oder einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale erhalten.

 

Worauf sollen Sie achten?

 

Die Mahlzeiten, meistens Mittagessen, sollen Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Das ist besonders wichtig bei Verdauungsproblemen (zum Beispiel Allergien, Gicht, Schluckbeschwerden) und vom Ihrem Arzt angeordneten Diäten. Also fragen Sie zuerst, ob die Menüs auf die angegebenen Empfehlungen und Beschränkungen zugeschnitten werden können. Schließen Sie dabei aber keine Kompromisse. Empfohlen wird das gesamte Angebot der jeweiligen Anbieter kennenzulernen, deshalb lassen Sie sich die Speisepläne für die letzten Wochen zeigen.

Laut Standard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sollen:

  • sich die Gerichte in vier Wochen nicht wiederholen
  • pro Tag zumindest zwei Gerichte zur Auswahl stehen
  • Anforderungen einer gesunden und ausgewogenen Ernährung gehalten werden,
  • religiöse Regeln (z.B. keinerlei Produkte vom Schwein) berücksichtigt werden
  • Vorlieben der Vegetarier in Rücksicht genommen werden.
  • frische Salate und frisches Obst beinhalten
  • Mini-Portionen jederzeit bestellbar sein
  • Informationen bezüglich der Zubereitung und Zutaten zugänglich sein
  • die wichtigsten Allergene   im Speiseplan gekennzeichnet sein
  • Konservierungsstoffen vermieden werden
  • die Menüs auch zum Einfrieren geliefert werden

Bevor Sie sich für einen bestimmten Dienst entscheiden und sollten Sie auf jeden Fall einige Male zur Probe gegessen haben. Fragen Sie auch, ob das Essen wirklich warm ins Haus angeliefert werden kann. Bei der Tiefkühllieferung können Sie selbst entscheiden, wann Sie Ihre Mahlzeit genießen möchten – in der Mikrowelle bereiten Sie schnell die gelieferten Gerichte.

Neben Qualität und Service zählen bei der Entscheidung auch die Lieferbedingungen. Wenn der Leistungsanbieter Ihnen einen Vertrag vorschlägt, dann fragen Sie nach dem monatlichen Preisnachlass, ansonsten soll keine Vertragsbindung bestehen.

 

Was kostet das?

 

Ein tägliches Menü kostet in der Regel zwischen 7 und 11 Euro. Vergleichen Sie bitte die Preisen, denn manche Anbieter kassieren für das gleiche Essen unterschiedlich viel. Bei dem Preisvergleich schauen Sie auf Anlieferungskosten und Wochenendzuschläge.

 

Wer bekommt Zuschüsse für Verpflegung?

 

Gesetzliche Leistungsberechtigte für Menüdienste sind im Sozialgesetzbuch § 30 SGB XII  genannt.

Die Zuschüsse für die Verpflegung werden in der Regel vom örtlichen Sozialamt bestimmt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Zuschüsse erhalten Personen, die krank, genesend, behindert oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedroht sind und einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen und es sich finanziell nicht leisten können, die Mehrkosten für die Menüs zu bezahlen.

Einen Zuschuss steht unter Umständen auch Personen mit einem sehr niedrigen Einkommen zu, die keine Sozialhilfe erhalten. Die Höhe der Zuschüsse ist nicht festgelegt – darüber entscheidet jede Stadt selbst. Wer ohne Sozialhilfebezug einen Zuschuss für die Krankenkost bekommt, wird auch örtlich und individuell entschieden – es gibt keine allgemeingültigen Vorschriften.

Klicken Sie hier um kostenloses, fertiges Muster von dem Antrag auf einem Zuschuss für Menüdienste tu erhalten

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