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Fußpflege der Pflegebedürftigen

Fußpflege der Pflegebedürftigen

Mit unserem Artikel möchten wir uns mit dem immer wiederkehrenden Thema des Fußnägelschneiden auseinandersetzen. Die Pflegekräfte werden nämlich laut unserer Erfahrungen mehrmals mit dieser Aufgabe konfrontiert. Es besteht aber kein Zweifel – Nägelschneiden gehört zu der Grundpflege und muss von jemanden geleistet werden. Wer ist aber dafür zuständig? Im Folgenden beantworten wir die Frage.

Pflege zu Hause

Sie haben sich für private Betreuung zu Hause entschieden, die viel besser als Aufbringung im Pflegeheim ist, und zu Ihrer Tür klopft auf einmal eine Pflegekraft. Sie kommt meistens aus Polen, lernt schnell alles, was bei Ihnen zu Hause zu tun ist und leistet gute Arbeit. Sie pflegt und betreut mit Herzen Ihre Nahestehenden und sie – es ist meistens eine Frau mittleren Alters – ist engagiert.
Auf einmal kommt die Bitte von der zu betreuenden Person oder ihrer Familienmittglieder: Seien Sie so nett und schneiden Sie bitte die Fußnägel!. Oder: Die Fußnägel müssen doch geschnitten werden – würden Sie sich das zu trauen? Da die Betreuerin, die sich vielleicht mit der Bitte ein wenig in die Verlegenheit gebracht fühlt, aber ihr Bestes tun will, übernimmt die Aufgabe und dadurch scheint das Problem erledigt zu werden. Ist es wirklich so?

Eben nicht, denn die Nagelpflege dürfen lediglich die Mitarbeiter des Pflegedienstes durchführen.
Zur normalen Fußpflege gehören noch:

  • das Waschen der Füße oder ein Fußbad,
  • das Abtrocknen der Füße nach der Grundpflege,
  • das Eincremen der Füße,
  • die Pediküre (Zehennägel schneiden und in Form bringen, Hornhaut bzw. Hornhautschwielen entfernen).

Außer normaler Fußpflege unterscheidet die Fachliteratur die medizinische Fußpflege, die als präventive, therapeutische oder rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß zu verstehen ist.

Zu den Behandlungen in diesem Bereich sind ausschließlich staatlich ausgebildete Fußpflegern (Podologen) autorisiert. Dazu gehören u.a.:

  • das fachgerechte Schneiden der Fußnägel,
  • die Behandlung eingerollter oder eingewachsener Fußnägel,
  • das Abtragen von Hornhaut und Schwielen,
  • das Fräsen der Nägel,
  • Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen,
  • die Anfertigung spezieller Nagelspangen,
  • der künstliche Nagelersatz,
  • die Anfertigung von Druckentlastungen usw.

Stellen Sie sich vor, Ihre neu angekommene Betreuungskraft, die Ihrem Wunsch nachgeht und die Nägel Ihres Pflegebedürftigen schneidet. Wenn es aber zu einer Verletzung und dann zur massiven Blutung kommt, kann die Situation für alle kritisch werden.

Wer gehört zur Risikogruppe

Pflegekunden mit:

  • Stoffwechselerkrankungen,
  • chronischer Polyarthritis,
  • arteriellen und/oder venösen Beeinträchtigungen und Durchblutungsstörungen Infektionskrankheiten,
  • neurologischen Faktoren (Diabetes mellitus, Polyarthritis, Hemiplegie, MS usw.),
  • einem geschwächten Organismus (Dialyse, Onkologie, Aids, Hepatitis usw.),
  • der Bluterkrankheit (Hämophilie),
  • Blutungsneigung (hämorrhagische Diathese),
  • Einnahme von immunsuppressiven Medikamenten (Bestrahlungen, Chemotherapien, Allergien),
  • längerfristiger Einnahme von Medikamenten mit einer verzögerten Wundheilung (Kortisone usw.),
  • verformten und veränderten Fußnägeln,

gehören zur Risikogruppe und die Fußpflege soll durch Podologen übernommen werden. Die oben genannten Beschwerden begleiten oft die demenzkranken Patienten, die meistens nicht imstande sind über ihre Erkrankungen zu berichten. Selbst in den Pflegeheimen wird oft auf die Pediküre verzichtet. Bei manchen Patienten werden äußere Fachkräfte geholt.

Um unnötige Risiken zu vermeiden, raten wir davon ab, die Nägel durch Betreuungskräfte schneiden zu lassen. Sie werden nicht ausführlich über alle Krankheiten und die damit verbundenen Risiken ihrer Pflegebedürftigen informiert.

Mehr Tipps und Artikel rund um das Thema Betreuung und Pflege finden Sie auf unserer Webseite. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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