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Befreiung von der Rundfunkbeiträge bei Pflegebedürftigkeit

Befreiung von der Rundfunkbeiträge bei Pflegebedürftigkeit

Schon seit 1973 sind im Grunde alle Einwohner Deutschlands verpflichtet, sozusagen für die Nutzung von Radios und Fernsehgeräte zu zahlen. Obwohl die GEZ-Gebühren anfangs für jedes einzelne Gerät erhoben wurden, werden sie heute monatlich pauschal pro Haushalt gezahlt (auch wenn man kein Radio bzw. keinen Fernseher besitzt!). Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass man bei Pflegebedürftigkeit bzw. Schwerbehinderung in bestimmten Ausnahmefällen von der Zahlung der Rundfunkbeiträge befreit werden kann. Es ist jedoch irreführend zu behaupten, dass dies für jeden gelte, wer eine Rente bezieht.

Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei Pflegebedürftigkeit und Schwerbehinderun

Zunächst einmal ist es zu betonen, dass die GEZ-Gebühren in keiner Weise vom Pflegegrad abhängen. Die Gebühren gelten jedoch nicht für die Pflegebedürftigen und Schwerbehinderten, die folgende Sozialleistungen erhalten:

  • Blindenhilfe nach § 72 SGB XII bzw. § 27d BVG,
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach §§ 41 bis 46b,
  • Pflegegeld nach dem Landespflegegesetzt,
  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz,
  • Hilfe zur Pflege nach § 61a SGB XII bzw. im Rahmen der Kriegsopferfürsorge.

Keine GEZ-Gebühren müssen darüber hinaus taubblinde Menschen sowie Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG zahlen.

Vergessen Sie bitte jedoch nicht, dass wenn Sie sich als eine pflegebedürftige oder schwerbehinderte Person von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen möchten, müssen Sie einen Antrag mit allen notwendigen Nachweisdokumenten online oder über Papierformular stellen. Die Anträge werden durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
bearbeitet.

Alten- und Pflegeheimbewohner vom Rundfunkbeitragspflicht völlig befreit

Die Pflegebedürftigen, die vollstationär in solch einer Einrichtung wohnen, sind grundsätzlich nicht anmeldepflichtig. Sie müssen also sowohl keine GEZ-Gebühren zahlen als auch keinen speziellen Antrag für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen.

Mehr Tipps und Artikel rund um das Thema Betreuung und Pflege finden Sie auf unserer Webseite. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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