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Wie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden?

Wie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden?

Die gesundheitliche Situation jeder pflegebedürftigen Person ist unterschiedlich. Nicht alle Pflegetätigkeiten können doch von den Angehörigen erbracht werden. Einige Tätigkeiten, wie z. B. Aktivierungsmaßnahmen oder auch Duschen, können von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Wer zu Hause vom Angehörigen betreut wird, muss aber nicht für die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zu 100% aus eigener Tasche bezahlen. Wer sich für die Hilfe einer externen Pflegekraft entscheidet, muss auch nicht auf das Pflegegeld und die Hilfe der Angehörigen verzichten. Manchmal kann man im Rahmen der Pflegeversicherung beides miteinander kombinieren.

 

Kombipflege – Pflegegeld und Pflegesachleistungen

 

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen betreut werden und gleichzeitig mit einem ambulanten Pflegedienst arbeiten, können gem. § 38 SGB XI die Kombinationspflege beantragen und somit sowohl Geld- als auch Sachleistungen erhalten. Einen Antrag muss man bei der Pflegekasse stellen.

Beachten Sie jedoch bitte, dass wenn Sie beide Optionen nutzen möchten, dürfen die Pflegesachleistungen monatlich nicht voll ausgeschöpft werden. Die Kombinationspflege wird nämlich anteilig berechnet und das Ihnen zustehende Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der im Laufe des Monats ausgeschöpften Pflegesachleistungen.

 

Wie wird die Kombipflege abgerechnet?

 

Zunächst ist es klarzustellen, dass der ambulante Pflegedienst jeden Monat alle von ihnen erbrachten Tätigkeiten in Form eines Kostenvoranschlags mit der Pflegekasse abrechnet. Als der Pflegebedürftige können Sie jedoch am Anfang an feststellen, ob Sie ein festes Verhältnis von Pflegesachleistungen und Pflegegeld erhalten möchten oder alles jeden Monat von der Pflegekasse neu berechnet werden soll.

Vergessen Sie bitte nicht, dass es Situationen gibt, in denen Sie aus verschiedenen Gründen überhaupt keine Hilfe des ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen können. Die zweite Option scheint daher vorzuziehen zu sein.

Hier finden Sie den nötigen Antrag um Kombinationsleistungen bei Ihre Pflegekasse zu erhalten. Füllen und drücken Sie es aus, unterzeichnen und schicken an die Adresse von der Pflegekasse.

Mehr Tipps und Artikel rund um das Thema Betreuung und Pflege finden Sie auf unserer Webseite. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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