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Zuzahlungsbefreiung für gesetzlich Krankenversicherte.

Zuzahlungsbefreiung für gesetzlich Krankenversicherte.

Die Behandlung kann heutzutage sehr teuer sein. In Deutschland müssen sich auch gesetzlich Krankenversicherte an den Ausgaben für ihre Gesundheit beteiligen. Die Zuzahlungen gelten nicht nur für Kinder und Jugendliche bis zu dem Jahr, in dem sie 18 Jahre alt werden. Um jedoch sicherzustellen, dass die gesetzlich Krankenversicherten nicht übermäßig belastet werden, sind angemessene Belastungsgrenzen festgestellt. Wenn sie die Grenzwerte überschreiten, können sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

 

Wann wird man von Zuzahlungen befreit?

 

Bei meisten gesetzlich Krankenversicherten liegt die Belastungsgrenze bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt und gilt für alle Personen, die in einem Haushalt leben, d.h. für Ehepaaren, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder bis zum 18 Lebensjahr. Beachten Sie bitte, dass für die Befreiung nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für verordnete Behandlungen bzw. Medikamente berücksichtigt werden und zu den Einnahmen Kindergeld, Pflegegeld sowie Ausbildungsförderung nicht gezählt werden. Es ist darüber hinaus zu bemerken, dass die Belastungsgrenze für die meisten gesetzlichen Krankenversicherten jedes Jahr neu ermittelt wird.

 

Was gilt für chronisch kranke Patienten?

 

Menschen, die mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt werden und dazu den Pflegegrad 3, 4, bzw. 5 haben, eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigen, einen Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent haben oder bei ihnen eine Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 60 Prozent vorliegt, können schneller von den Zuzahlungen befreit werden. Die Belastungsgrenze beträgt nämlich in ihrem Fall bei 1 Prozent.

 

Bescheinigung beantragen

 

Sobald man seine persönliche Belastungsgrenze überschreitet, kann man eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Man kann jedoch nicht vergessen, dass dem Antrag Originalquittungen und Kopien der Einkommensnachweise beigefügt werden müssen. Chronisch Kranke sollten dagegen eine Bescheinigung über die Dauerbehandlung einreichen, damit die Krankenkasse auf einen jährlichen Nachweis verzichtet.

 

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