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Notrufsysteme – Sicherheit immer bei der Hand

Notrufsysteme – Sicherheit immer bei der Hand

Sicherheitsknopf immer bei der Hand

Mit diesem Beitrag beabsichtigen wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Sicherheit der Senioren zu lenken.  Die Pflegebedürftigen, die in eigenen vier Wänden gepflegt werden, sollen Ihre Häuslichkeiten so gut, wie möglich zu Ihrer eigenen Sicherheit vorbereiten. Besonders ältere Menschen oder Alleinstehende mit Mobilitätsproblemen können die Notrufsysteme z.B. bei einem Sturz oder einem Notfall gut gebrauchen. Wir erläutern wem das Recht auf einen Zuschuss bzw. eine komplette Kostenübernahme für einen Hausnotruf zusteht und wie man daran heran gehen soll.

Wie funktioniert das Notrufsystem?

Wir wolle Ihnen die technischen Einzelheiten ersparen – um es kurz zu sagen – es reicht wenn der Betroffene in der Notlage den Knopf druck und so kann er schnell die Hilfe holen. Es kommt eben bei der Sache auf die Zeit an und das Wort schnell hat bei Alterskrankheiten z.B. bei dem Schlaganfall besondere Rolle. Wenn jemand runtergefallen ist und einige Stunden liegenbleibt, kann für die Rettung einfach zu spät sein.

Die Systeme werden seit 30 Jahren entwickelt und heutzutage können sie auf bestimmte Bedürfnisse angepasst werden. Üblicherweise wird der Notruf, der aus zwei Geräten besteht: Basisgerät mit Lautsprecher, Freisprechanlage, Mikrofon und Notruftaste und Funksender am Arm- oder Halsband über das Festnetz im Haus abgesetzt und informiert automatisch einen Nachbarn, nahen Angehörigen oder den Pflege- oder Rettungsdienst.

Der mobile Notruf kann von überall aktiviert werden – ähnlich wie bei den Seniorenhandys, die entweder mit einem Notfallknopf oder mit Notruf-App ausgestattet sind. Es gibt auch GPS-fähige Systeme sog. Demenz-Ortungssysteme, die für Demenzkranke gedacht sind.

Bei den häuslichen Notrufsysteme sind auch andere Warnmelder zu empfehlen. Die Gas-, Rauch- oder Wassermelder tragen zur Sicherheit der Senioren bei und sollen auch in Betracht gezogen werden.

Drei grundlegende Bedingungen müssen erfüllt werden

  1. Pflegebedürftigkeit muss bestehen – da der Hausnotruf ein offiziell anerkanntes Hilfsmittel für Senioren ist, gewährt die Pflegekasse bereits ab Pflegegrad 1 des Betroffenen, einen finanziellen Zuschuss zu den Anschlussgebühren und übernimmt bei anspruchsberechtigten Personen monatliche Kosten bis zu 25,50 Euro.
  2. Die pflegebedürftige Person muss alleine leben oder über weite Teile des Tages alleinlebend
  3. Ein Hilferuf kann mit handelsüblichen Telefonen in Notsituationen nicht abgesetzt werden.

 

Sie erfüllen die o.g. Voraussetzungen, dann sollen Sie bei Ihrer Krankenkasse entsprechenden Antrag stellen. Manche Kassen verwenden eigene Formulare, sodass Sie sich vor Ort beraten lassen sollen. Es ist wichtig bei der Begründung Ihres Antrags folgende Formulierungen anzuwenden – Sie bezwecken Erleichterung der Pflege, Erhaltung der Selbstständigkeit oder Linderung der Beschwerden

Wie bei jedem Antrag sollen Sie von Ihrer Pflegekasse schriftliche Antwort per Post erhalten. Ihre Pflegekasse kann Medizinischer Dienst beauftragen Ihre Lage vor Ort zu überprüfen. Wenn die Entscheidung negativ ist, können Sie Einspruch legen und die Begründung später einreichen.

 

Zögern Sie nicht

Manche Pflegebedürftige schrecken aber unverständlicherweise davor zurück, diese Notwendigkeit anzuerkennen, und behaupten, sie seien noch gut genug in Form, um mit ihren Einschränkungen zurechtzukommen. Andere hingegen, die sich für diese Vorsichtsmaßnahme entschieden haben, sind erleichtert. Probieren geht über studieren – wir empfehlen sich gründlich bei Ihrer Krankenkasse beraten zu lassen. Manche Krankenkasse arbeiten mit einigen Anbieter zusammen und konkrete Modelle können bezuschusst werden.