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FAQ

Tätigkeit des Unternehmens

Wir sind ein in Deutschland registriertes Unternehmen in der Pflegebranche und zahlen hier unsere Steuern. Alle Informationen zum Unternehmen finden Sie im Impressum.

Wir sind seit 2005 im Bereich der Altenpflege erfolgreich tätig.

Ja, jede Pflegekraft, die mit PflegeSenior arbeitet, hat einen Vertrag mit unserem polnischen Partner. Die Pflegekräfte sind zu polnischen Bedingungen angestellt und sie werden nach Deutschland entsendet.

Dank unserer Zusammenarbeit mit polnischen Partnern stehen uns mehr als 500 Pflegekräfte zur Verfügung.

Wir haben mehr als 300 zufriedene Kunden.

Formalitäten

Ja, unsere polnischen Partner stellen für jede entsandte Pflegekraft eine A1-Bescheinigung und eine EHIC-Karte aus.

Die A1-Bescheinigung ist ein EU-Dokument, das bestätigt, dass ein entsandter Arbeitnehmer Mitglied des nationalen Sozialversicherungssystems ist. Die EHIC-Karte hingegen ermöglicht es, in lebensbedrohlichen Situationen, bei plötzlicher Erkrankung oder Verschlechterung des Gesundheitszustands medizinische Hilfe zu erhalten.

Um die Zusammenarbeit zu beginnen, genügt es, den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen und die beigefügte DS-GVO-Zustimmung zu unterzeichnen.

Bei jedem Wechsel der Betreuungsperson erhöhen wir die monatliche Betreuungsgebühr um 200 €. Das ist der Gesamtbetrag für die Reise der Betreuungsperson nach Deutschland und ihre Rückkehr nach Polen.

Die überwiegende Mehrheit der Transportunternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, bringt die Fahrgäste zu der angegebenen Adresse. Gelegentlich kann die Betreuungskraft auch mit dem Zug anreisen. Am besten ist es, wenn Sie sie vom Bahnhof abholen und gemeinsam nach Hause kommen. Wir werden Sie im Voraus informieren, wenn dies erforderlich ist.

Betreuungskräfte

Die Fähigkeiten der Betreuungspersonen werden von uns in zwei Etappen überprüft.

Erstens: Die Einstellung und Überprüfung der Fähigkeiten der Pflegekräfte erfolgt durch unsere Partner aus Polen. Sie prüfen vor allem das Sprachniveau und die Referenzen, die die Erfahrung in der Pflege bestätigen.

In der zweiten Phase, bevor wir Ihnen das Profil der Pflegekraft zusenden, nehmen wir Kontakt mit den potenziellen Betreuer auf, um die Sprache nochmals zu überprüfen. Wir möchten sicherstellen, dass die  Kandidatenvorstellung vollständig ist und Ihren Erwartungen entspricht.

Sie entscheiden, wann die Pflegekraft anreisen soll. Nachdem Sie einen detaillierten Fragebogen über den Gesundheitszustand der zu betreuenden Person ausgefüllt haben, senden wir Ihnen bis zu 3 Profile der Pflegekräften zu, die im Werbeverfahren ausgewählt wurden. Dieser Vorgang ist in der Regel innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.

Normalerweise beträgt die Mindestaufenthaltsdauer für eine Pflegekraft einen Monat – meistens sind das aber 6 bis 8 Wochen. Während der Ferien kann die Einstellungszeit jedoch auf zwei Wochen verkürzt werden. Wenn die Zusammenarbeit gut läuft und beide Parteien zufrieden sind, kann die Betreuungsperson länger bei Ihnen bleiben – bis zu drei Monaten oder sogar einem halben Jahr.

Im Rahmen des Vertrags mit PflegeSenior sorgen wir für die Kontinuität Ihrer Pflegekraft. Es ist uns wichtig, dass, wenn eine Betreuungskraft mit der Arbeit fertig ist, die andere mindestens einen halben Tag früher kommt, damit die/der Pflegebedürftige  nicht ohne Betreuung dasteht. Wir wissen, dass es für Menschen mit Demenz oder Alzheimer wichtig ist, einen bestimmten Tagesablauf zu bewahren. Deshalb bemühen wir uns, dass dieselben Pflegekräfte regelmäßig zu den Senioren zurückkehren. Auf diese Weise lernt die zu betreuende Person Ihre Pflegekraft kennen, gewöhnt sich an sie und fühlt sich in ihrer Gesellschaft rundum wohl.

Ja, Sie sollten der Pflegeperson Zeit geben, sich auszuruhen. Dies sind in der Regel 2 Stunden pro Tag oder 1 freier Tag pro Woche (2x halbe Tage sind auch möglich).

Es ist nicht erforderlich.

Wir tun unser Bestes, um das Profil der Pflegeperson so gut wie möglich an Ihre Erwartungen anzupassen. Die meisten Betreuer, mit denen wir zusammenarbeiten haben Erfahrung und Referenzen aus früheren Arbeitsverhältnissen. Sollte es trotzdem zu den Meinungsverschiedenheiten  kommen, werden Sie gebeten sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden sofort Maßnahmen ergreifen um die Beziehung zwischen der zu pflegenden Person bzw. Ihrer Familie und der Pflegekraft zu verbessern. Wir kümmern uns die Probleme zu lösen oder als letzten Ausweg eine andere Pflegekraft anzubieten.

Die Aufgaben einer Pflegeperson lassen sich in zwei Gruppen unterteilen:

  1. Haushaltsführung:
  • Bügeln,
  • Reinigung,
  • Kochen für die zu betreuende Person und sich selbst,
  • Einkaufen,

2. Grundpflege von Senioren (angepasst an die Bedürfnisse der Senioren)

  • Hilfe beim Anziehen und bei der Hygiene,
  • Hilfe beim Aufstehen oder beim Umsetzen in einen Rollstuhl,
  • Windeln wechseln,
  • Organisation der Freizeitaktivitäten,
  • Begleitung bei den Arztbesuche.

Nein. Gartenarbeit, Fensterputzen oder die Reinigung der Abstellräume gehören nicht zu dem Aufgabenbereich der Pflegeperson.

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