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Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege

Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege
Wer hat Anspruch auf Entlastungbetrag?

Jedem Pflegebedürftigen steht das Recht auf Entlastungsbetrag zu. Folgende Voraussetzungen müssen aber dazu erfüllt werden:

  • Sie haben einen Pflegegrad zugewiesen erhalten
  • der Betrag wird von Ihnen zweckgebunden genutzt
Wie hoch sind die Entlastungsleitungen?

Die finanzielle Unterstützung wurde vom Gesetzgeber gedacht zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Es macht keinen Unterschied, ob Sie Pflegegrad 1 oder 5 von Ihrer Pflegekasse anerkannt erhalten haben, der Entlastungsbetrag beläuft sich immer auf 125 Euro monatlich. Um präziser zu sein, Sie erhalten kein Bargeld, sondern die von Ihnen getragenen Pflegekosten werden rückerstattet.

Wer und wann soll durch den Betrag entlastet werden?

Durch den Zuschuss sollen pflegende Angehörige im Haushalt und Pflegetag entlastet werden – das gilt auch wenn Ihre 24-Stunden-Pflegekraft eine Auszeit nimmt und der Betreuungsbedarf in der Zeit gesichert ist. In der Abwesenheit Ihrer Pflegekraft können Sie beispielsweise eine Tageseinrichtung besuchen – oder Nachtpflege für demente, nachtaktive Patienten sicherstellen.

Außer anerkannten Leistungen wie z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, können ebenfalls die begleiteten Fahrten in die Tagespflegeeinrichtung bezahlt werden.

Inanspruchnahme der Aufwendungen

Zusammenfassend:  Es ist eine Sammlung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a
Wo und wie soll man Entlastungsleistungen beantragen?

Zuständig für den Antragstellung ist Ihre Pflegekasse. Eine Voraussetzung für die Einreichung Ihres Antrags sind die Belege und Quittungen für die bereits erbrachten Leistungen, die man immer beifügen soll. Der Antrag ist formlos und soll wie immer Ihre Versichertennummer beinhalten. Klicken Sie hier um unsere kostenlosen Muster zu nutzen!

Die Erstattungen können Sie für sich selbst oder als bevollmächtigte Person für jemand anderen anfordern.

Die Beträge sparen

Der Betrag, der unter § 45b SGB XI  festgelegt wurde, können Sie über mehrere Monate ansparen und dann bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres als Gesamtbetrag nutzen. Das macht 1500 Euro im Jahr aus und für diejenigen, die die Entlastungsleistungen nicht jeden Monat benötigen, kann es sich lohnen, den Entlastungsbetrag anzusparen.

Mehr Infos zu Angebote zur Unterstützung im Alltag finden Sie hier.

Mehr Tipps und Artikel rund um das Thema Betreuung und Pflege finden Sie auf unserer Webseite. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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