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Rente für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Rente für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Ein naher Angehöriger braucht Ihre Hilfe im Alltag? Betreuen Sie ihn also zu Hause und arbeiten deswegen in Teilzeit oder haben Sie sogar Ihre Arbeit ganz aufgegeben? Wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (kurz: MDK) Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft hat, dann kann die Pflegekasse Ihre Rentenbeiträge übernehmen. So müssen Sie sich keine Sorgen um Ihre eigene zukünftige Rente machen. Pflegende Angehörige müssen jedoch ein paar wichtigen Voraussetzungen gerecht werden, um einen Anspruch auf Rentenbeitragszahlungen zu haben.

 

Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um Rentenpunkte zu erhalten?

 

Wie schon erwähnt, muss der Pflegebedürftige von der MDK mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft werden, damit die Person, die sich um ihm kümmert, seine Rentenpunkte bekommt. Der pflegende Angehörige sollte darüber hinaus ihn in seiner häuslichen Umgebung mindestens 10 Stunden pro Woche ganz ehrenamtlich (d.h. nicht erwerbsmäßig) betreuen. Er darf gleichzeitig nur bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten und die Pflegezeit sollte dabei auf wenigstens zwei Tage in der Woche verteilt werden. Ansonsten hat der pflegende Angehörige den Anspruch auf Rentenbeitragszahlungen, wenn der Pflegebedürftige so früh wie möglich nach Eintritt des Pflegefalls einen Antrag auf Pflegeleistungen bei sejner Pflegekasse gestellt hat.

 

Was sollten die pflegenden Angehörige sonst noch zu diesem Thema beachten?

 

Was betont werden muss, dürfen Sie als ein naher Angehörige von der pflegebedürftigen Person eine finanzielle Anerkennung erhalten. Wenn sie jedoch höher ist, als die Pflegekasse in solchen Fällen vorsieht, darf die Pflegekasse prüfen, ob ein Missbrauch vorliegt. Die Rentenbeiträge können darüber hinaus nicht rückwirkend von der Pflegekasse übernommen werden und ihre Höhe hängt direkt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich zu diesem Zeitpunkt im europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz aufhalten oder dort leben sollten.

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