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Harninkontinenz bei Senioren – Zuschüsse für Hilfsmittel

Harninkontinenz bei Senioren – Zuschüsse für Hilfsmittel

Obwohl das Thema Blasenschwäche immer noch bei älteren Personen schambehaftet ist, sind davon Millionen Menschen in Deutschland betroffen. Das Problem ist dabei nicht zu bagatellisieren – Senioren mit Harninkontinenz ziehen sich oft aus dem Sozialleben zurück und verlieren Schritt für Schritt ihre Alltagsautonomie. Es stellt sich jedoch heraus, dass auch im Alter man nicht unbedingt mit der reduzierten Lebensqualität zu tun haben muss. Den Kranken stehen nämlich verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung, welche nicht nur mögliche Folgeerkrankungen vermeiden lassen, sondern auch viele bloßstellende Situationen.

 

Wissenswertes zu Zuschüssen für Inkontinenzmaterialien

 

Unabhängig von den ausgewählten Hilfsmitteln (zur Auswahl stehen Ihnen u. a. aufsaugende Windelhosen, spezielle Vorlagen oder Mehrweg-Inkontinenzpants), stellt der Einkauf von Produkten in vielen Fällen eine große finanzielle Belastung für ältere Menschen dar. Aber da können wir Sie zum Glück beruhigen. Ab mittelgradiger Harninkontinenz haben gesetzlich krankenversicherte Senioren Anspruch auf Kostenübernahme der medizinisch notwendigen Versorgung mit Hilfsmitteln durch die zuständige Krankenkasse. Dabei ist es zu berücksichtigen, dass Patienten die anfallende Zuzahlung von 10% der gesamten Kosten (beschränkt auf maximal 10 Euro monatlich) leisten müssen.

Einige Personen können von dieser Zuzahlung völlig befreit werden, falls ihre persönliche Belastungsgrenze von 1 bis zu 2 Prozent des Bruttoeinkommens (je nach Schweregrad der Erkrankung) überschritten wird.

 
Wie ist die Kostenübernahme zu beantragen?

 

Zuerst müssen Sie Ihren Familienarzt aufsuchen und eine Verordnung mit der Diagnose, Bezeichnung und Menge von erforderlichen Hilfsmitteln bei Harninkontinenz sowie dem jeweiligen Versorgungszeitraum (maximal 1 Jahr bei einer Dauerverordnung) erstellen lassen. Dann kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, die Ihnen Informationen über die sog. Leistungserbringern mitteilt, bei denen Sie die verordneten Inkontinenzmaterialien für Senioren beziehen können. Diese Leistungserbringern rechnen dann die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Falls Ihre Eltern oder Großeltern auch an andere schwere Krankheiten leiden, kann die 24-Stunden-Vollzeitbetreuung erforderlich sein. Darauf spezialisieren wir uns – falls Sie mehr Informationen dazu benötigen, nehmen Sie den Kontakt mit uns auf.

 

Mehr Tipps und Artikel rund um das Thema Betreuung und Pflege finden Sie auf unserer Webseite.  Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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