fbpx
Rufen Sie uns an
+ 49 30 209 930 612

Pflegegeld beantragen – was müssen Sie wissen?

Pflegegeld beantragen – was müssen Sie wissen?

Um monatlich Mittel von der Pflegekasse zu erhalten, muss man mindestens Pflegegrad 2 bekommen. Bei gesetzlich Versicherten wird der Pflegegrad von Gutachtern des Medizinischen Dienstes zugewiesen. Bei privat Versicherten entscheidet jedoch MEDICPROOF über den Pflegegrad. Vergessen Sie bitte aber nicht, dass Sie zuerst Pflegegeld beantragen müssen, um die Ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.

 

Welche weiteren Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Pflegegeld zu beantragen?

 

Um das Pflegegeld zu beantragen, genügt es natürlich nicht, dass die pflegebedürftige Person mindestens mit Pflegegrad 2 eingestuft ist. Es muss nämlich sichergestellt werden, dass die Pflege durch Angehörige, Ehrenamtliche oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen geleistet wird.

Vergessen Sie dabei nicht, dass der Betrag direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen wird und variiert nach Pflegegrad.

Wo sollte man einen Antrag auf Pflegegeld stellen?

 

Das Wichtigste ist, dass das Pflegegeld entweder die pflegebedürftige Person selbst oder eine von ihr bevollmächtigte Person beantragen darf. Einen Antrag sollte man selbstverständlich bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Da die Pflegekassen bei den Krankenkassen angesiedelt sind, besteht es jedoch die Möglichkeit, sich eben an die Krankenkasse zu wenden. Außerdem reicht es völlig aus, wenn Sie am Telefon oder persönlich erklären, dass Sie Pflegegeld beantragen. Am besten ist es jedoch, wenn Sie den Antrag per Brief, Fax oder E-Mail stellen. Auf diese Weise können Sie bei Bedarf nachweisen, wann der Antrag tatsächlich eingereicht wurde.

 

Wie geht’s weiter?

 

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird sie Ihnen die entsprechenden Formulare zum Ausfüllen übermitteln. Die ausgefüllten Formulare müssen Sie natürlich an die Pflegekasse zurückschicken.

Darüber hinaus vergessen Sie nicht, dass das Pflegegeld ab dem Tag berechnet wird, an dem Sie es beantragt haben. Der Betrag wird jedoch mit der ersten Überweisung rückwirkend nachgezahlt.

 

Mehr Tipps und Artikel rund um das Thema Betreuung und Pflege finden Sie auf unserer Webseite. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner