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Verhinderungspflege – Pause für pflegende Angehörige

Verhinderungspflege – Pause für pflegende Angehörige

Haben Sie in der Familie pflegebedürftige Personen und beschäftigen Sie sich damit selber?

Pflege von den Verwandten ist eine Mammut-Aufgabe und wird selten neben den Wort „leicht“ im Satz gestellt. Arbeit, Familie, Pflege – es ist ganz normal, dass wir uns auch ausruhen brauchen, und das sicherlich kein Grund uns zu schämen ist. Okay denn, Ich entscheide mich für eine kleine Pause aber lasse ja nicht meinen Liebsten ohne Unterstützung. Darüber hat der Gesetzgeber gedacht und für die Vertretung die Verhinderungspflege vorbereitet.

 

In welchen Fällen kann ich die Verhinderungspflege beantragen?

 

Die Gründe können ganz unterschiedlich sein. Die Verhinderungspflege ist für jeder Hauptpflegeperson, die zeitweise keine Betreuung den Angehörigen leisten kann gedacht.

Haben Sie einen Reha-Aufenthalt, Müssen Sie ins Krankenhaus, wissen Sie darüber eher und können die Pflege nicht sichern? Vielleicht brauchen Sie einfach erholen oder fahren Sie ins Urlaub? Das sind alles die Fälle, in deren Sie eine Betreuungskraft aus Polen beantragen können und Teil des Kostens von Pflegekasse erstatten lassen.

 

Dauer und Bedingungen der Verhinderungspflege

 

Als Hauptpflegeperson dürfen Sie bis zum 42 Tage (6 Wochen) in einem Kalenderjahr die Vertretungspflege beantragen. Sie müssen aber die einzige Hauptpflegeperson sein. Es bedeutet, dass wenn Sie die Pflege z.B. mit Ihre Schwester teilen und Sie wechseln sich ab, haben Sie keinen Anspruch auf die Verhinderungspflege. Die zweite wichtigste Bedingung ist, dass der Pflegebedürftige muss mindestens 6 Monate lang zu Hause gepflegt werden. Außerdem, muss man beachten, dass die Verhinderungspflege nur ab Pflegegrad 2 beantragt sein darf.

 

Wie viel Geld kann ich erwarten von Pflegekasse?

 

Für die Verhinderungspflege sind 1612€ pro Kalenderjahr vorgesehen. Die Summe kann einteilig oder Gesamt ausgezahlt werden. Das können Sie selber steuern. Wenn die Vertretung und Pflegebedürftige nicht bis zum 2 Grad verwandt sind, ist die Summe immer gleich, egal welchen Pflegegrad hat die betreute Person. Falls die Vertretung mit den Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert ist, die Höhe des Leistung ändert sich abhängig von Pflegegrad.

Pflegegrad
Summe
(bei Verwandtschaft in EUR)
1 0
2 474
3 817,50
4 1092
5 1351,50

Die Verhinderungspflege können Sie sogar mit so genannte Kurzeitpflege in Höhe von 806 Euro kombinieren.

Unser Grundpreis für die 24-Stunden-Pflege fängt ab 2385€ an. In den Fall, wenn der betreuten Person PG 2 zusteht, bekommen Sie 316€ Pflegegeld monatlich + Verhinderungspflege 1612€ + Kurzzeitpflege 806€. Sie können also bis zum 2734€ bekommen, um eine Betreuungskraft zu finanzieren. Melden Sie sich über den Kontaktformular, um ein Preisangebot zu bekommen.

Mehr über den Leistungen von Pflegekasse können Sie auf unsere Internetseite unter der Lesezeichen Blog lesen.

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