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Wenn der goldene Herbst an die Tür klopft – Tipps für altersgerechte Modernisierung

Wenn der goldene Herbst an die Tür klopft – Tipps für altersgerechte Modernisierung

Unsere Gesellschaft wird immer älter und damit auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Manche werden mit der Zeit vor die Wahl gestellt: ins Pflegeheim gehen oder daheim bleiben? Diejenigen, die sich für häusliche Pflege entscheiden wollen, sollen rechtzeitig Ihre Wohnungen dafür entsprechend vorbereiten. Mit dieser Artikel beabsichtigen wir allgemeine Tipps bewusst zu machen. Immer wenn wir das Adverb entsprechend benutzen, bezieht sich das auf Ihre Größe, Erkrankung und Anordnung der Räume in Ihrer Wohnung.

Es steht außer Zweifel, dass häusliche Pflege viel besser und effektiver ist. Sie wird von den Hilfsbedürftigen bevorzugt und vom Staat gefördert. In diesem Sinne liegen die Interessen beider Parteien nah beieinander. Mit der Tendenz steigt ebenfalls der Bedarf an barrierefreien Wohnungen ein. Schatzungsweise stehen den Senioren 700.000 altersgerechte Wohneinheiten zur Verfügung, es werden aber bis 2030 rund 3,6 Millionen benötigt.

 

Ist Ihre Wohnung barrierefrei?

Kurz gesagt, barrierefrei bedeutet, dass Sie in Ihren allen Räumlichkeiten sicher sind und genug Raum für tagtägliche Tätigkeiten mit Ihren Gehhilfen und Geräten haben. Ob es sich um Hauseingang, Küche, Bad, Wohn- und Schlafzimmer, Balkon, Terrasse, Treppen handelt, alles soll zu Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Es gibt leider keine allgemeine goldene Regel zu häuslichen Bedingungen allen gegenwärtigen und potenziellen hilfsbedürftigen Menschen, die müssen immer individuell festgelegt und altersgerecht umgebaut werden.

Um sich ein Bild davon machen zu können, empfehlen wir untere Checkliste durchzugehen:

  • Gibt es Treppen bei Ihnen Zuhause, dann planen Sie ein Treppenlift.
  • Benutzen Sie Rollstuhl, dann denken Sie an die Rollstuhlrampe.
  • Wenn Sie Schwellen und Stufen nicht überwinden können, dann müssen die beseitigt werden.
  • Bewegen Sie sich mit dem Rollator bzw. Rollstuhl, dann sollen die Bewegungsflächen in ganzer Wohnung groß genug sein – die Breite eines Rollstuhls oder eines Rollators beträgt in der Regel bis 70 cm dazu muss man noch Raum für die Hände der Rollstuhlfahrer berücksichtigen, daher die 90 cm breiten Gehwege werden meistens empfohlen.
  • Alle Türen sollen genug breit sein – d.h. ein barrierefreier Türdurchgang soll eine lichte Breite von mindestens 90 cm und eine lichte Höhe von mindestens 205 cm haben. Die Griffhöhen sollen von 85 cm bis maximal 105 cm liegen.
  • Sie werden wahrscheinlich die Handläufe oder andere Handgriffe benötigen.
  • Das WC soll entsprechend hoch oder tief werden – B. für die Rollstuhlfahrer nach dem Mindeststandard zur leichteren Nutzbarkeit des WC-Beckens ist ein seitlicher Mindestabstand von 20 cm zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten einzuhalten, zum seitlichen Umsetzen auf das WC sind von 90 cm auf 95 cm bestimmt. Die Bewegungstiefe von 70 cm neben dem WC-Objekt und die Möglichkeit, sich anzulehnen bleiben verpflichtend.
  • An Ihre Sehstärke angepasste Beleuchtung mit Lichtschalter in der richtigen Höhe, die optimal 85 Zentimeter beträgt, sollte gesichert werden.
  • Im Bad müssen sanitären Anlagen sicher und gut erreichbar sein – B. barrierefreie Waschbecken sollen sowohl im Stehen als auch im Sitzen genutzt werden. Entsprechend der Körpergröße ist eine ausreichende Beinfreiheit von 65 cm bis 70 cm Höhe zu berücksichtigen und eine daraus resultierende Waschtischoberkante von 80 cm bis 85 cm.
  • Wählen Sie bitte Dusche statt Badewanne oder entscheiden Sie sich für andere Alternativen (Badewannenlift, Sitzwanne, Wanne mit Tür)
  • Der Bodenbelag soll in ganzer Wohnung rutschfest vorhanden sein – Vermeiden Sie die Teppiche.

Einzelheiten zur Festlegung der Barrierefreiheit Ihrer Wohnung finden Sie hier.

Finanzierung barrierefreier Umbaumaßnahmen

Erste Bedingung für die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse ist die Anerkennung eines Pflegegrades. In diesem Fall kann man mit einem Zuschuss bis zu 4.000 Euro rechen und wenn sich die Lebenssituation verändert hat und weitere Baumaßnahmen benötigt werden kann die Krankenkasse an den Kosten beteiligt werden. Einen Musterantrag, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen sollen, können Sie hier herunterladen.

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