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Hilfe zur Pflege – die wichtigsten Informationen, die du wissen muss!

Hilfe zur Pflege – die wichtigsten Informationen, die du wissen muss!

Anteil der Kosten der 24-Stunden-Pflege zu Hause finanzieren wir meistens mit Pflegegeld, wenn wir zu dem Anspruch haben. Einen Anteil können wir von Pflegesachleistungen bedecken. Was macht man aber, wenn trotz Bedarf für eine Betreuung, wir uns es nicht leisten können?

Mit der Hilfe kommt uns hier der Sozialamt mit so genannte „Hilfe zur Pflege“.

 

Wer hat den Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“?

 

Um Hilfe zur Pflege zu erhalten, müssen wir folgenden Vorrausetzungen erfüllen:

  • Die Person, die den Antrag stellt ist pflegebedürftig
  • Die Pflegeversicherung bedeckt nicht vollständig die Kosten der Betreuung
  • Wir haben nicht – allein oder zusammen mit unserem Ehepartner/Ehepartnerin – genügend Vermögen/Einkommen, um die Kosten der Dienstleistung zu tragen (Unsere Einkommen/Vermögen müssen den Finanzamt beweist werden)

Über genauen Bedingungen, die zu erfüllen sind, um den Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ haben findet man im SGBXII Paragraf 61 bis 66a.

 

Wie rechnet man den finanziellen Bedarf ? Was für eine Summe kann ich erwarten?

 

Klar für den Sozialamt ist, dass wir nicht die kompletten Einkommen/Vermögen für die 24-Stunden-Pflege zu Hause zuweisen können. Laut §85 SGB XII um eine Leistung zu bekommen, müssen wir Einkommensgrenze erfüllen, die wie folgt berechnet wird:

  • Grundbetrag 898,-€ (2x Regelbedarfstufe 1)
  • Unterkunftskosten ohne Heizkosten
  • Familienzuschlag (70% des Regelsatzes der Bedarfstufe 1)

 

Hilfe zur Pflege beantragen in 3 Schritten

 

  1. Hilfe zur Pflege Formular ausfüllen.

Am einfachsten ist es zu finden, wenn wir im Browserfenster „Hilfe zur Pflege <LAND>“ eingeben, wo man anstelle LAND unseres eigenes Land eingeben, in dem wir leben.

  1. Terminvereinbarung beim Sozialamt

Wir vereinbaren einen Termin beim Sozialamt, um die erforderlichen Belege zu bringen. Man soll auch folgende Dokumente vorbereiten:

  • Personalausweis
  • Pflegebedürftigkeitsbescheid von der Pflegekasse
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monaten
  • Einkommens- und Vermögensnachweis
  • Unterkunftskosten
  1. Auf die Antwort des Sozialamtes warten!

 

Als wir sehen, außer Reihe von Leistungen der Pflegekasse, die für die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause bestimmt sind, können wir auch Unterstützung von Sozialamt bekommen.

Am besten ist es direkt mit eigenem Sozialamt sich ins Verbindung zu setzen, und sich von den Mitarbeiter der Filiale beraten lassen.

 

Auf unsere Internetseite unter der Lesezeichen Blog sind mehrere Artikeln zum Thema Leistungen wie z.B. Wie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden? zu finden.

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