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Pflegegelderhöhung in 2024 – Wie viel Geld kann man erwarten?

Pflegegelderhöhung in 2024 – Wie viel Geld kann man erwarten?

Entgegen den Versprechungen einer regelmäßigen Erhöhung der Pflegegeldleistungen gab es seit Jahr 2017 keine Erhöhung. Im Jahr 2024 können wir mit einer Erhöhung von 5 % des monatlich gezahlten Geldes rechnen.

 

Pflegegeld im Jahr 2023

 

Wie viel Pflegegeld Sie derzeit bekommen, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Die aktuellen Pflegegeldsätze beginnen bei Pflegegrad 2 und steigen bis zum Grad 5 an. Bei Stufe 1 erhält man kein Pflegegeld. Sie können aber einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat, einen Pflegehilfsmittel-Zuschuss von 40 Euro pro Monat oder sogar bis zu 4.000 Euro für Wohnverschönerungsmaßnahmen beantragen. In der folgenden Tabelle finden Sie die aktuellen Beträge des Pflegegeldes je nach Pflegegrad.

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich)
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 316€
Pflegegrad 3 545€
Pflegegrad 4 728€
Pflegegrad 5 901€

Neben einer Erhöhung der Pflegegeldeinnahmen ist auch mit einem Anstieg der Pflegesachleistungen um 5% zu rechnen. Die letzte Erhöhung dieser Beträge erfolgte im Jahr 2022. Die Tabelle zeigt die Quoten, die wir bisher bei den Pflegesachleistungen erhalten haben

Pflegegrad

Pflegesachleistungen (monatlich)

Pflegegrad 1

kein Anspruch

Pflegegrad 2

724€

Pflegegrad 3

1.363€

Pflegegrad 4

1.693€

Pflegegrad 5

2.095€

Pflegegeld im Jahr 2024

 

Wie bereits erwähnt, ist ab dem 01.01.2024 mit einer Erhöhung von 5% sowohl für das Pflegegeld als auch für die Pflegesachleistungen zu rechnen. Die Beträge für den Entlastungsbetrag, den Zuschuss auf Pflegehilfsmittel und die Wohnumfeldverbesserung werden sich jedoch nicht ändern.

Doch wie sehen die Sätze nach den Änderungen aus? Die genauen Beträge sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

Pflegegrad

Pflegegeld (monatlich)

Pflegegrad 1

kein Anspruch

Pflegegrad 2

332€

Pflegegrad 3

572€

Pflegegrad 4

764€

Pflegegrad 5

946€

Wir sehen also, dass wir im Vergleich zu 2023 mit 16 € mehr bei Pflegegrad (PG) 2, 27 € bei PG 3, 36 € bei PG 4 und 45 € bei PG 5 rechnen können. Wie sieht es mit den Pflegesachleistungen aus?

Pflegegrad

Pflegesachleistungen (monatlich)

Pflegegrad 1

kein Anspruch

Pflegegrad 2

760€

Pflegegrad 3

1.431€

Pflegegrad 4

1.777€

Pflegegrad 5

2.199€

Die Veränderung zum jetzigen Jahr beträgt also 36 € für PG 2, 68 € für PG , 84 € für PG 4 und 104 € für PG 5.

Wenn Sie noch kein Pflegegeld beziehen und Ihnen der Plegegrad noch nicht gewährt wurde. Füllen Sie unser Antragsformular Antrag auf Einstufung in den Pflegegrad aus und schicken Sie es an Ihre Pflegekasse. Sobald Sie das Antragsformular ausgefüllt haben, können Sie damit rechnen, von der Pflegekasse kontaktiert zu werden, um einen Arzttermin zu vereinbaren. Der Arzt wird anhand des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen den Pflegegrad festlegen. Auf der Grundlage dieser Entscheidung können Sie eine Reihe von Leistungen bei der Pflegekasse beantragen, wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Wie Sie das Pflegegeld beantragen können, erfahren Sie in unserem früheren Artikel Pflegegeld beantragen – was müssen Sie wissen?

Der deutsche Staat hat für 2025 eine weitere Quotenerhöhung angekündigt, so dass wir dann mit
4,5 % zusätzlich zur Quote von 2024 rechnen können.

 

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